Anonyme Spuren Sicherung

Nach sexualisierter Gewalt

Was ist Anonyme Spurensicherung?

Die Anonyme Spurensicherung (ASS) ist ein anzeigenunabhängiges Verfahren zur medizinischen Versorgung und gerichtsverwertbaren Spurensicherung für Betroffene von sexualisierter Gewalt.

Die Anonyme Spurensicherung wird in den unten genannten Kliniken angeboten. Erfolgt im Zeitraum von 10 Jahren eine polizeiliche Anzeige können die Spuren als wichtiges Beweismittel dienen.

Warum ist ASS wichtig?

Medizinische Versorgung:

Die betroffene Person erhält die notwendige medizinische Hilfe.

Beweissicherung:

Wichtige körperliche Spuren werden fachgerecht gesichert.

Vertraulichkeit:

Die Spuren werden anonymisiert im Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Münster für 10 Jahre gelagert.

Zeit zum Nachdenken:

Die betroffene Person kann nach einer ASS in Ruhe darüber nachdenken, ob sie eine Anzeige erstatten möchte oder nicht.

Anzeige – Ja/Nein?

Ob Sie eine Anzeige stellen möchten oder nicht entscheiden Sie allein. Wenn Sie sich zunächst an die Polizei wenden, wird die Polizei die Spurensicherung begleiten und Ihre Anzeige aufnehmen. Wenn Sie sich für eine anonyme Spurensicherung (ASS) entscheiden, haben Sie die Möglichkeit, später zu entscheiden, ob Sie eine Anzeige erstatten möchten.

Informationen zur Anzeigenerstattung finden Sie unter https://www.frauennotruf-muenster.de/sexualisierte-gewalt/anzeige-erstatten-ja-oder-nein/. Es kann hilfreich sein, sich bei der Entscheidungsfindung Unterstützung zu holen. Dafür können Sie sich in den unten aufgeführten Fachberatungsstellen beraten lassen, die unter Weitere Hilfen zu finden sind.

Wie gehe ich vor?

1

Suchen Sie möglichst zeitnah nach der Tat eine der unten genannten Kliniken auf.

2

Wenn möglich:

Bitte duschen Sie nicht.

Bitte bringen Sie Wechselkleidung mit.

Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte mit, fall vorhanden. Gerne können Sie sich in der Klinik im Vorfeld telefonisch anmelden.

3

Wenn Sie in der Klinik sind, fragen Sie nach der Anonymen Spurensicherung.

4

Die Untersuchung findet in der Gynäkologie statt. Bei der Untersuchung werden mögliche Verletzungen versorgt und Beweise gesichert.

5

Die Spuren werden mit Ihrer Zustimmung unter einer Chiffre Nummer für 10 Jahre gelagert. Bitte bewahren Sie die Chiffre Nummer gut auf.

6

Wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt für eine Anzeige entscheiden, informieren Sie die Polizei über die ASS und Ihre Chiffre Nummer. Die Polizei lässt die Spuren auswerten.

7

Die Spuren werden nach 10 Jahren vom Institut für Rechtsmedizin vernichtet.

Sie sind nicht allein!

Sie finden bei den unten genannten Beratungsstellen Hilfe und Unterstützung.

Sie können sich sowohl direkt nach der Tat oder auch zu einem späteren Zeitpunkt an die Beratungsstellen wenden.

Die Mitarbeiter*innen unterstützen Sie in der akuten Krise, auf dem Weg der Stabilisierung und bei Ihrer Entscheidung, ob Sie eine Anzeige erstatten wollen oder nicht.

Auf Wunsch begleiten Sie die Mitarbeiter*innen auch zur Polizei und gerichtlichen Verfahren.

Kliniken in Münster

St. Franziskus-Hospital Münster
Klinik für Gynäkologie 0251 – 9351078
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Kinderschutzambulanz
Tel.: 0251 – 935 5326
Hohenzollernring 70
48145 Münster

Clemenshospital Münster
Klinik für Gynäkologie
Tel.: 0251 – 9762551 (Mo-Fr)
Tel.: 0251 – 9765660 (nachts, Sa-So)
Düesbergweg 124
48153 Münster

Herz-Jesu Krankenhaus Münster Hiltrup
Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe
Tel.: 02501 177467
Westfalenstraße 109
48165 Münster

Universitätsklinikum Münster
Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Tel.: 0251 83 55555
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Kinderschutzambulanz
Tel.: 0251 83 55555
Albert-Schweitzer-Campus 1
48149 Münster

Eine telefonische Anmeldung ist möglich.

Information und Beratung in Münster

Beratungsstelle Frauen-Notruf Münster e.V.
Heisstraße 9
48145 Münster
0251 34443
frauennotruf-muenster.de

Frauenhausberatungsstelle
Frauenhaus und Beratung e.V.

Achtermannstraße 19
48143 Münster
0251 1420810
frauenhaus-und-beratung.de

Zartbitter Münster e.V.
Hammer Str. 220
48153 Münster
0251 4140555
zartbitter-muenster.de

Fachberatungsstelle bei häuslicher Gewalt des Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Wolbecker Str. 16a
48155 Münster
0251 13322330
www.skf-muenster.de/beratungsstelle

Gesundheits- und Veterinäramt
Stühmerweg 8
48147 Münster
0251/492-5301
www.stadt-muenster.de/gesundheit/startseite

Gewaltschutz Münster
www.gewaltschutz-muenster.de

Überregional:
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Rund um die Uhr erreichbar
Tel.: 116016

Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
Tel.: 0800 2255530

FAQ

Hier listen wir in kürze alle relevanten FAQs auf.

Wie lange nach der Tat kann ich die ASS in Anspruch nehmen?

Je schneller ASS in Anspruch genommen wird, desto besser können Spuren gesichert werden. Auch einige Zeit nach der Tat ist eine ASS – inklusive gynäkologischer Untersuchung – noch möglich. Wenden Sie sich bitte an eine der aufgeführten Kliniken für eine individuelle Einschätzung.

Ich kann mir eine gynäkologische Untersuchung nicht vorstellen. Kann ich ASS trotzdem in Anspruch nehmen?

Ja. Die Untersuchung wird immer in Absprache mit Ihnen und nur mit Ihrem Einverständnis durchgeführt. Es gibt auch andere Möglichkeiten der Spurensicherung, zum Beispiel durch Kleidungsstücke wie Unterwäsche.

Kann ich ASS auch in Anspruch nehmen, wenn ich ausschließlich körperliche Gewalt – also keine sexualisierte Gewalt – erlebt habe?

Wenn Sie körperliche Gewalt ohne sexualisierte Gewalt erlebt haben, ist die Gewaltopferambulanz des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Münster die richtige Anlaufstelle. Weitere Informationen finden Sie hier: https://web.ukm.de/rechtsmedizingewaltopferambulan.

Kann über die ASS auch festgestellt werden, ob ich mich mit einer infektiösen Krankheit angesteckt habe?

Im Rahmen der Untersuchung wird auch Urin und Blut abgenommen, um dies zu überprüfen. Die Ergebnisse der Untersuchung werden Ihnen mitgeteilt. Verlaufskontrollen werden dann im Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster angeboten.

Kann über die ASS auch festgestellt werden, ob mir heimlich K.O.-Tropfen verabreicht wurden?

Eine entsprechende Untersuchung von Blut und/oder Urin ist zusätzlich möglich, wenn ein Verdacht besteht und der zeitliche Rahmen sinnvoll ist.

Bekomme ich die Ergebnisse der ASS?

Im Rahmen der ASS werden zunächst Beweise gesichert und eine medizinische Erstversorgung durchgeführt. Falls Sie sich später zu einer Anzeige entscheiden, werden die Spuren ausgewertet.

Muss ich eine weitere Untersuchung machen, wenn ich mich später für eine Anzeige entscheide?

Wenn bereits eine ASS durchgeführt wurde, ist in der Regel keine weitere gynäkologische Untersuchung nötig. Sollte bisher keine ASS erfolgt sein, kann die Polizei Sie bei Bedarf zur Spurensicherung begleiten – sofern dies zum Zeitpunkt noch sinnvoll ist. Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt Anzeige.

Ich bin nicht krankenversichert. Kann ich ASS trotzdem nutzen?

Ja. Auch ohne Krankenversicherung steht Ihnen die ASS kostenlos zur Verfügung.

Ich bin privat krankenversichert. Kann ich ASS in Anspruch nehmen?

Ja. Die ASS ist unabhängig von Ihrer Versicherungsart und für alle Betroffene kostenfrei.

Was passiert, wenn ich meine Chiffre-Nummer verloren habe?

Wenn Sie sich noch ungefähr an das Datum und das Krankenhaus der Spurensicherung erinnern, kann die Rechtsmedizin in der Regel Ihre Spuren zuordnen. Wenden Sie sich dazu direkt an die Rechtsmedizin oder das entsprechende Krankenhaus.

Macht eine Anzeige ohne ASS überhaupt Sinn?

Ja. Eine Anzeige ist auch ohne vorherige Spurensicherung durch ASS möglich. Sie können sich dazu gern bei einer Anwältin oder bei einer der unten genannten Beratungsstellen informieren. Weitere Hinweise finden Sie auch unter Anzeige.

Was ist, wenn ich noch weitere Fragen habe?

Sie können sich mit Ihren Fragen jederzeit an die Kliniken und Beratungsstellen wenden.